Als Anamnese wird die Erfassung der Entwicklung einer Krankheit mit ihrem Beginn und dem Auftreten und Verlauf der verschiedenen Beschwerden bezeichnet.
Eine Anamnese wird durch Befragung der Betroffenen selbst erhoben (= Eigenanamnese), manchmal ergänzt durch Angaben von Angehörigen oder anderen Drittpersonen (= Fremdanamnese). In der immer technischer werdenden Medizin kommt es leider immer wieder vor, dass die Anamnese vernachlässigt wird und auf grund ungenauer oder unvollständiger Angaben vorschnell überflüssige, unsinnige und unter Umständen sogar gefährliche technische Untersuchungsmethoden angewandt werden. Dies ist nicht nur deswegen bedauerlich, weil die Untersuchungsergebnisse dann nicht weiterhelfen, sondern insbesondere auch deswegen, weil die Aussagekraft der meisten Zusatzuntersuchungen in der Regel von einem gezielten Einsatz mit einer möglichst genauen Fragestellung abhängt.

So können viele Betroffene sich zum Beispiel zumindest anfänglich nicht daran erinnern, vor Monaten oder gar Jahren schon einmal für wenige Tage bis Wochen ein »komisches« Gefühl in einem Arm oder Bein gehabt zu haben. Sie hatten es entweder selbst nicht besonders ernst genommen oder ihr Arzt hatte nichts finden können.
Zudem waren die Beschwerden nur geringfügig gewesen und rasch und folgenlos zurückgegangen, sodass kein Grund zur Beunruhigung oder für weitere Untersuchungen gegeben war.

Auch viele Sehnervenentzündungen verlaufen mit vergleichsweise wenig Beschwerden (»milchiges«, verschwommenes oder unscharfes Sehen auf einem Auge, das sich nach einiger Zeit von alleine wieder verliert), weshalb Betroffene entweder überhaupt nicht zum Arzt gehen oder einmal bei einem Augenarzt waren, der aber nichts feststellen konnte