Im Anschluss an eine stationäre Behandlung sind Betroffene manchmal noch nicht in der Lage, in ihr bisheriges privates und berufliches Leben mit all seinen Belastungen zurückzukehren. In diesen Fällen sind Rehabilitationsverfahren angezeigt, die in speziellen Kliniken durchgeführt werden sollten. Ziel ist dabei, die allgemeine Leistungsfähigkeit zu stärken, besondere Funktionen zu trainieren und noch bestehende neurologische Ausfälle zu bessern.
Oft bringt die nach einer stationären Alkutbehandlung noch bestehende Behinderung keine endgültige leistungseinbuße mit sich. Vielmehr kann ein Schub lediglich längere Zeit für seine Rückbildung benötigen als die zeitlich begrenzte Behandlung in einer Akkutklinik In den letzten Jahren konnte die Wirksamkeit einer stationären Rehabilitation bei MS durch eine Reihe wissenschaftlicher Studien eindeutig belegt werden.
Wenn schwer wiegende Ausfallserscheinungen bestehen bleiben, müssen das verbliebene Leistungsvermögen geschult und gegebenenfalls im beruflichen Bereich neue Möglichkeiten eröffnet werden. Dazu gibt es Spezialkliniken, die den Betroffenen dabei helfen können, sowohl die Anforderungen des täglichen Lebens zu bewältigen als auch der möglichen Behinderung und dem Ausbildungsstand angepasste berufliche Möglichkeiten kennen zu lernen.
Bei Einleitung von Rehabilitationsverfahren muss gewährleistet sein, dass das jeweilige Leistungsangebot einer Klinik auch die Maßnahmen umfasst, die den speziellen Bedürfnissen des Betroffenen entsprechen. Für die Bewältigung der Formalitäten stehen in vielen akkutkliniken Sozialdienste zur Verfügung.
Daneben werden zunehmend ambulante Rehabilitationsmaßnahmen angeboten und durchgeführt. Sie sind dann eine sinnvolle Alternative, wenn in Wohnortnähe eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung steht. Ist ein MS-Schub in kurzer Zeit folgenlos abgeklungen und der Betroffene fühlt sich wieder so leistungsfähig wie früher, sind weder stationäre noch ambulante Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich. Auch bei Verbleiben von nur leichten Sensibilitätsstörungen wie Kribbeln und Taubheit ist eine Rehabilitationsmaßnahme kaum nötig.