Die meisten Menschen, bei denen eine MS diagnostiziert wird, stehen bereits im Beruf oder zumindest in einer Ausbildung, die sie in der Regel nicht ohne weiteres aufgeben möchten. Insofern stellt sich die Frage der Berufswahl oft nur eingeschränkt.

Grundsätzlich muss ein Betroffener davon ausgehen, dass bei einem ungünstigen Verlauf seiner Krankheit neurologische Behinderungen die Ausübung seines Berufes gefahrden können. Bei nicht vorausschauender Planung kann dies die Berufsunfähigkeit und Invalidität bedeuten. Zwar wird dieses Risiko durch die Rentenversicherung aufgefangen, doch bringt eine Berentung zu Beginn des Berufslebens immer erhebliche finanzielle Einbußen mit sich. Dies betrifft dann häufig eine Lebensphase, in der besonders viele Zukunftsplanungen wie Familiengründung, Hausbau oder Aufbau eines eigenen Betriebs verwirklicht werden sollen und gefährden die gesellschaftliche Situation der Betroffenen. Diese Gefahr ist in Zeiten einer hohen Arbeitslosigkeit umso größer, als dann auch ein Schwerbehindertenausweis keinen ausreichenden Schutz für die Erhaltung des Arbeitsplatzes bedeutet.

Sofern keine erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen bestehen, kann eine begonnene Ausbildung ebenso wie ein erlernter Beruf fortgesetzt werden. Man sollte sich jedoch überlegen, ob man seinen Beruf auch dann noch ausüben kann, wenn sich eine schwerere Behinderung einstellt und ob nicht andere Berufe ausgeübt beziehungsweise ergriffen werden können, bei denen die Behinderung eine geringere Rolle spielt. Zumindest lohnt ein Nachdenken darüber, ob in einem solchen Falle berufliche Ausweichmöglichkeiten bestehen. Überstürzt vorgenommene berufliche Veränderungen sind in aller Regel ungünstig.